Verschuldungsverbot in der Verfassung wäre politische Selbstaufgabe – Zastrow sieht Zukunft nicht bei Schwarz-Gelb

Zur Ankündigung von Sachsens CDU-Fraktionschef Steffen Flath (siehe Interview in der „Freien Presse“ von heute), mit den anderen Fraktionen über die Aufnahme eines Verschuldungsverbotes in die Landesverfassung reden zu wollen, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Abgesehen davon, dass die wiederholt kolportierte Behauptung des Steuerzahlerbundes Sachsen, das Verschuldungs-Verbot scheitere an den LINKEN, falsch ist: Wie bei der jüngsten Wahl der Verfassungsrichter hätte die schwarz-gelbe Koalition für ihre Pläne auch ohne uns eine Zwei-Drittelmehrheit, wenn SPD und GRÜNE mitspielen würden. Wahr ist allerdings: Einem Verschuldungsverbot in der Verfassung werden wir aus einem einzigen Grund nie zustimmen:

Solange der Bund nahezu allein über die Entwicklung der Steuereinnahmen und ihre Verteilung entscheidet, wäre ein Neuverschuldungsverbot in der sächsischen Verfassung de facto landespolitischer Selbstmord. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Freistaat künftig Lehrer entlassen müsste, um Steuergeschenke der Mehrheit auf Bundesebene – siehe unlängst das „Hotelprivileg“ – zu finanzieren. Deshalb stimme ich dem Finanzminister unseres Nachbarlandes Brandenburg, Helmuth Markov (DIE LINKE), zu, wenn er sagt, dass das Ziel der Begrenzung der Verschuldung durch eine „Schuldenbremse“ zwar ehrenwert sei, aber diese Selbstbeschränkung auf Landesebene nur funktionieren kann, wenn es eine stärkere gesetzgeberische Mitsprache der Länder bei der Gestaltung ihrer Einnahmen gäbe.

Wie gewohnt in die Rubrik „unfreiwillige Komik“ fällt dagegen die Wortmeldung des sächsischen FDP-Chefs Zastrows: Wenn das Schuldenverbot wegen der Begehrlichkeit rot-rot-grüner Regierung notwendig sei, heißt das ja, dass Herr Zastrow die CDU/FDP-Koalition für ein Auslaufmodell hält. Das wollte er zwar sicherlich nicht sagen, nichtsdestotrotz hat er damit Recht, und wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass diese Prophezeiung 2014 in Erfüllung geht.

Mit Interesse habe ich die Antwort von Herrn Flath auf unsere Position, dass es eine Verkleinerung des Landtags nur bei einer spürbaren Stärkung der direkten Demokratie geben könne, zur Kenntnis genommen. Erstmals zeigt sich der CDU-Fraktionsvorsitzende offen für die von uns geforderte Stärkung der plebiszitären Demokratie. Bei diesem Thema sehe ich somit gute Chancen, in Gesprächen zwischen den Fraktionen zu einem Ergebnis zu kommen. Wir sind dafür offen.