Wer entscheidet, was dem „Staatswohl“ dient?

„2014 und 2015 wurden keine Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland aus einem Gastland ausgewiesen. Dies ist allen Ernstes die einzige von 10 Fragen aus der Kleinen Anfrage der LINKEN „Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen“ (Drs. 18/6321), die Staatssekretär Stephan Steinlein vom Auswärtigen Amt öffentlich beantwortet hat.

Die Mehrheit der gestellten Fragen will die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag nicht einmal vertraulich, also in eingestufter Form (zur Einsicht in der Geheimschutzstelle) beantworten, da sie hier schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland betroffen sieht. Wo sind wir eigentlich hingekommen, wenn die Auskunft auf klare und eigentlich einfach zu beantwortende Fragen von Abgeordneten von der Regierung zum Staatsgeheimnis erklärt wird.

Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig sich die Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste vom Bundestag in die Karten gucken lassen wollen .

Die oft gerühmte parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird so zur Farce.“, erklärt der Abgeordnete der LINKEN, Dr. André Hahn, derzeit auch Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

André Hahn weiter: „Erstaunlich ist zudem das aus den Antworten der Bundesregierung erkennbare Messen mit zweierlei Maß. So werden einerseits bestimmten Staaten im Verfassungsschutzbericht 2014 sowie anderen offiziellen und halboffiziellen Verlautbarungen öffentlich der Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland bezichtigt, während die inzwischen offensichtliche Spionagetätigkeit der USA in Deutschland weder im Verfassungsschutzbericht noch in der vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage Erwähnung findet.“